Fritz-Scheffer-Preis
Ilka Engell
Fritz-Scheffer-Preis
Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Scheffer |
* 20.03.1899 ✝ 01.07.1979 |
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1945 bis 1967 | Direktor des Instituts für Agrikulturchemie und Bodenkunde der Universität Göttingen |
18 Jahre | Präsident der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft |
Preistragende des Fritz-Scheffer-Preises
Jahr der Verleihung | Name | Wirkungsstätte |
2022 | Florian Schneider | Braunschweig |
2021 | Maik Lucas | Halle/Saale |
2021 | Steffen Schweizer | München |
2021 | Kenton Stutz | Freiburg |
2019 | Sara Bauke | Bonn |
2017 | Eva Kröner | Landau |
2015 | Michaela Dippold | Göttingen |
2013 | Michel Bechtold | Jülich |
2012 | Jens Kruse | Rostock |
2011 | Jessica Dittmar | Düren |
2009 | Wibke Markgraf | Kiel |
2009 | Thilo Eickhorst | Bremen |
2007 | Robert Mikutta | Halle |
2006 | Dominik Bänninger | Basel |
2003 | Wulf Amelung | Berlin |
2001 | Markus Deurer | Hannover |
1999 | Bernhard Jene | Hohenheim |
1998 | Daniel Grolimund | Zürich |
1997 | Ludger Herrmann | Hohenheim |
1996 | Petra Döll | Berlin |
1995 | Andreas Papritz | Zürich |
1994 | Thilo Streck | Braunschweig |
1991 | Kurt Roth | Zürich |
1990 | Reinhold Jahn | Hohenheim |
1989 | Jörg Bachmann | Hannover |
1987 | Gerhard Welp | Bonn |
Fritz-Scheffer-Sonderpreis anlässlich seines 100sten Geburtstages (1999): Werner Gräsle, Kiel
Fritz-Scheffer-Sonderpreis anl. der Deutsch-Polnischen Tagung in Frankfurt/Oder (2003): Jósef Chojnicki, Warschau
Statuten zur Vergabe des Fritz-Scheffer-Preises
§ 1
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT e. V. (DBG) verleiht Nachwuchswissenschaftler*innen aufgrund von hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen den
Fritz-Scheffer-Preis
Der Preis besteht aus einer Urkunde und ist mit 2500 (zweitausendfünfhundert) Euro dotiert. Die Preisverleihung wird im DBG-Newsletter, in den Nachrichten der DBG sowie auf der DBG-Homepage bekanntgegeben. Zu besonderen Anlässen oder aus besonderen Gründen können Sonderpreise verliehen werden.
§ 2
Der Preis wird aufgrund von veröffentlichten Dissertationen, Habilitationen oder Publikationen in internationalen Zeitschriften wie auch für besonders herausragende Filme, Medienauftritte und Ausstellungen mit bodenkundlichem Inhalt und großem pädagogischem Wert verliehen. Alle zur Auszeichnung vorgeschlagenen Dissertationen, Habilitationen, Publikationen oder Exponate müssen inhaltlich zumindest einer DBG-Kommission oder DBG-Arbeitsgruppe zuzuordnen sein.
§ 3
Die zugesprochene Auszeichnung wird von dem/der Präsident*in der DBG, ggf. gemeinsam mit dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in, bei einer für die Verleihung geeigneten Veranstaltung, in der Regel im Rahmen der Jahrestagung, überreicht. Der/die Preisträger*in referiert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über die ausgezeichnete(n) Arbeit(en). In Ausnahmefällen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftler*innen entstanden sind.
§ 4
Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern per E-Mail bei dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in eingereicht werden, mit der Geschäftsstelle (dbg@dbges.de) und der wiss. Geschäftsführung in CC. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Der Vorschlag muss bis spätestens 30.09. im Vorjahr einer DBG-Tagung eingereicht werden. Dem Vorschlag sind (1) eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, (2) ein PDF der betreffenden Arbeit, (3) das Publikationsverzeichnis sowie (4) ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen Person beizulegen. Der/die Präsident*in bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in der DBG wählt in Abstimmung mit dem/der zuständigen Kommissionsvorsitzenden drei potentielle Gutachtende aus dem In- oder Ausland aus. Aufgabe der Gutachtenden ist die Erstellung eines Gutachtens über die Preiswürdigkeit der dem/der jeweiligen Gutachtenden zugewiesenen eingereichten Arbeit. Die Gutachten sind innerhalb von 8 Wochen zu erstellen. Sind nicht alle angefragten Gutachtenden in der Lage, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einzuhalten, sind weitere potentielle Gutachtende anzufragen, sodass am Ende drei Gutachten vorliegen.
§ 5
1Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf der ersten Sitzung eines Tagungsjahres einen Entscheidungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten Webseite oder per Videokonferenz erfolgen.
§ 6
Der/die Preisempfänger*in wird von dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in schriftlich oder per E-Mail über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, anlässlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG-Veranstaltung, in der Regel der nächsten DBG-Jahrestagung, eine Präsentation zu halten, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diese Präsentation hingewiesen.
§ 7
In jedem zweiten Jahr (normalerweise in jedem Tagungsjahr) können bis zu zwei Fritz-Scheffer-Preise vergeben werden. Dabei wird in der Regel der Preis, der sich auf die früher fertiggestellte Arbeit bezieht, dem Vorjahr der Tagung zugeordnet. Wird kein Vorschlag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.
Verabschiedet am 2 und 3. Februar 2019 in Hannover
Geändert und verabschiedet am 13. und 14. Februar 2025 in Tübingen