Fritz-Scheffer-Preis

Ilka Engell

Fritz-Scheffer-Preis

Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Scheffer

Fritz Scheffer

* 20.03.1899    01.07.1979

1945 bis 1967  Direktor des Instituts für Agrikulturchemie und Bodenkunde der Universität Göttingen
18 Jahre  Präsident der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft

Preistragende des Fritz-Scheffer-Preises

Jahr der Verleihung Name Wirkungsstätte
2022 Florian Schneider Braunschweig
2021 Maik Lucas Halle/Saale
2021 Steffen Schweizer München
2021 Kenton Stutz Freiburg
2019 Sara Bauke Bonn
2017 Eva Kröner Landau
2015 Michaela Dippold Göttingen
2013 Michel Bechtold Jülich
2012 Jens Kruse Rostock
2011 Jessica Dittmar Düren
2009 Wibke Markgraf Kiel
2009 Thilo Eickhorst Bremen
2007 Robert Mikutta Halle
2006 Dominik Bänninger Basel
2003 Wulf Amelung Berlin
2001 Markus Deurer Hannover
1999 Bernhard Jene Hohenheim
1998 Daniel Grolimund Zürich
1997 Ludger Herrmann Hohenheim
1996 Petra Döll Berlin
1995 Andreas Papritz Zürich
1994 Thilo Streck Braunschweig
1991 Kurt Roth Zürich
1990 Reinhold Jahn Hohenheim
1989 Jörg Bachmann Hannover
1987 Gerhard Welp Bonn

 

Fritz-Scheffer-Sonderpreis anlässlich seines 100sten Geburtstages (1999): Werner Gräsle, Kiel

Fritz-Scheffer-Sonderpreis anl. der Deutsch-Polnischen Tagung in Frankfurt/Oder (2003): Jósef Chojnicki, Warschau

 

Statuten zur Vergabe des Fritz-Scheffer-Preises


§ 1

Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT e. V. (DBG) verleiht Nachwuchswissenschaft­ler*innen aufgrund von hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen den

Fritz-Scheffer-Preis

Der Preis besteht aus einer Urkunde und ist mit 2500 (zweitausendfünfhundert) Euro dotiert. Die Preis­verleihung wird im DBG-Newsletter, in den Nachrichten der DBG sowie auf der DBG-Homepage bekanntgegeben. Zu besonderen Anlässen oder aus besonderen Gründen können Sonderpreise verliehen werden.


§ 2

Der Preis wird aufgrund von veröffentlichten Dissertationen, Habilitationen oder Publikationen in internationalen Zeitschriften wie auch für besonders herausragende Filme, Medienauftritte und Aus­stellungen mit bodenkundlichem Inhalt und großem pädagogischem Wert verliehen. Alle zur Auszeich­nung vorgeschlagenen Dissertationen, Habilitationen, Publikationen oder Exponate müssen inhaltlich zumindest einer DBG-Kommission oder DBG-Arbeitsgruppe zuzuordnen sein.


§ 3

Die zugesprochene Auszeichnung wird von dem/der Präsident*in der DBG, ggf. gemeinsam mit dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in, bei einer für die Verleihung geeigne­ten Veranstaltung, in der Regel im Rahmen der Jahrestagung, überreicht. Der/die Preisträger*in refe­riert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über die ausgezeichnete(n) Arbeit(en). In Ausnahmefällen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaft­ler*innen entstanden sind.


§ 4

Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern per E-Mail bei dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in eingereicht werden, mit der Geschäftsstelle (dbg@dbges.de) und der wiss. Geschäftsführung in CC. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Der Vorschlag muss bis spätestens 30.09. im Vorjahr einer DBG-Tagung eingereicht werden. Dem Vorschlag sind (1) eine ausführliche Begründung und wissenschaftli­che Würdigung, (2) ein PDF der betreffenden Arbeit, (3) das Publikationsverzeichnis sowie (4) ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen Person beizulegen.  Der/die Präsident*in bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in der DBG wählt in Abstimmung mit dem/der zuständigen Kommissionsvorsitzenden drei potentielle Gutachtende aus dem In- oder Ausland aus. Aufgabe der Gutachtenden ist die Erstellung eines Gutachtens über die Preiswürdigkeit der dem/der jeweiligen Gutachtenden zugewiesenen eingereichten Arbeit. Die Gutachten sind innerhalb von 8 Wochen zu erstellen. Sind nicht alle angefragten Gutachtenden in der Lage, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einzuhalten, sind weitere potentielle Gutachtende  anzufragen, sodass am Ende drei Gutachten vorliegen.


§ 5

1Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf der ersten Sitzung eines Tagungsjahres einen Entschei­dungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustim­mung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten Webseite oder per Videokonferenz erfolgen.


§ 6

Der/die Preisempfänger*in wird von dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in schriftlich oder per E-Mail über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, anlässlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG-Veranstaltung, in der Regel der nächsten DBG-Jahrestagung, eine Präsentation zu halten, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diese Präsentation hingewiesen.


§ 7

In jedem zweiten Jahr (normalerweise in jedem Tagungsjahr) können bis zu zwei Fritz-Scheffer-Preise vergeben werden. Dabei wird in der Regel der Preis, der sich auf die früher fertiggestellte Arbeit bezieht, dem Vorjahr der Tagung zugeordnet. Wird kein Vorschlag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.


Verabschiedet am 2 und 3. Februar 2019 in Hannover

Geändert und verabschiedet am 13. und 14. Februar 2025 in Tübingen

 

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