Emil-Ramann-Medaille

Geologischer Dienst NRW

Emil-Ramann-Medaille

 

Prof. Dr. Emil Ramann

 

* 30. 04. 1851

✝ 19. 03. 1926

Agrikulturchemiker
 
1885 – 1900  Direktor der chemisch-physikalischen Versuchsabteilung im forstlichen Versuchswesen Preußens und Professor in Eberswalde
1900 – 1925  ordentlicher Professor an der Universität München (Lehrstuhl für Agrikulturchemie und Bodenkunde) sowie Leiter der Abt. Bodenkunde und Agrikulturchemie der Bayerischen Forstlichen Versuchsanstalt.
Mitbegründer der Internationalen Bodenkundlichen Gesellschaft
Trägerin der Ramann-Medaille im Jahr 2023: Prof. Dr. F. Lang. Foto: S. Reichhold, Halle 2023

Preistragende der Emil-Ramann-Medaille:

Jahr Name Wirkungsstätte
2023  Prof. Dr. Friederike Lang Freiburg                         
2022 Prof. Dr. Hans-Jörg Vogel Halle (Saale)
2019 Prof. Dr. Wulf Amelung Bonn 
2015 Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner München 
2011 Prof. Dr. Martin Gerzabek  Wien

Statuten für die Vergabe der Emil-Ramann-Medaille


§ 1

Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT e. V. (DBG) verleiht Wissenschaftler*innen in der mittleren Lebens- und Berufsphase aufgrund herausragender Forschungsleistungen die

Emil-Ramann-Medaille

Der Preis besteht aus einer Medaille mit dem Konterfei von Prof. Dr. Emil Ramann und einer Verlei­hungsurkunde. Die Übergabe der Medaille wird auf einer geeigneten Veranstaltung der DBG, in der Regel im Rahmen der Jahrestagung, von dem/der Präsident*in der DBG, ggf. gemeinsam mit dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in, vorgenommen. Die Preisverleihung wird im DBG-Newsletter, in den Nachrichten der DBG sowie auf der DBG-Homepage bekanntgegeben. Die Namen der Preisträger*innen und die Titel der den Preis begründenden Forschungsarbeiten sowie eine Würdigung der Preisträger*innen werden von der DBG in den Nachrichten der DBG veröffentlicht.


§ 2

Die Medaille wird aufgrund von in internationalen Zeitschriften veröffentlichten Publikationen und sonstigen herausragenden wissenschaftlichen Leistungen verliehen. In jedem zweiten Jahr, d. h. normalerweise in jedem Tagungsjahr, können maximal zwei Emil-Ramann-Medaillen vergeben werden. Dabei wird die Medaille für die früher vorgeschlagene Person i. d. R. dem Vorjahr der Tagung zugeordnet.


§ 3

Zur Verleihung der Medaille können Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland vorgeschlagen werden. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Vorschläge zur Verleihung des Preises sind bis spätestens 30.09. im Vorjahr einer DBG-Tagung per E-Mail bei dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in einzureichen, mit der Geschäfts­stelle (dbg@dbges.de) und der wiss. Geschäftsführung in CC. Dem Vorschlag sind (1) eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, (2) eine Liste der den Preis begründenden Publikatio­nen, (3) PDF-Exemplare dieser Publikationen sowie (4) ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlage­nen Person beizulegen. Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in wählt in Abstimmung mit den zuständigen Kommissionsvorsitzenden, deren Fachge­biet die zu würdigende Forschungsleistung zuzurechnen ist, drei potentielle Gutachtende aus dem In- oder Ausland aus. Aufgabe der Gutachtenden ist die Erstellung eines Gutachtens über die Preiswürdig­keit der wissenschaftlichen Leistungen der zu würdigenden Person. Die Gutachten sind innerhalb von acht Wochen zu erstellen. Sind nicht alle angefragten Gutachtenden in der Lage, ein Gutachten abzu­geben oder den Zeitrahmen einzuhalten, sind weitere potentielle Gutachtende anzufragen, sodass am Ende mindestens zwei Gutachten vorliegen.

 


§ 4

Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in unter­breitet dem Erweiterten Vorstand nach Eingang der Gutachten einen Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidung über die Vergabe der Emil-Ramann-Medaille muss im Erweiterten Vorstand ohne Gegen­stimme erfolgen.


§ 5

Der/die Preisempfänger*in wird von dem/der Präsident*in der DBG bzw. von dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in schriftlich oder per E-Mail über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung informiert, der vom Vorstand für die Verleihung der Medaille ausgewählten Veranstaltung der DBG beizuwohnen. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf die Preis­verleihung hingewiesen.

 


Aufgestellt und beschlossen am 23. Januar 2010

Geändert und verabschiedet am 13. und 14. Februar 2025

 

 

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