Prof. Dr. Emil Ramann |
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* 30. 04. 1851 ✝ 19. 03. 1926 |
Agrikulturchemiker |
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1885 – 1900 | Direktor der chemisch-physikalischen Versuchsabteilung im forstlichen Versuchswesen Preußens und Professor in Eberswalde |
1900 – 1925 | ordentlicher Professor an der Universität München (Lehrstuhl für Agrikulturchemie und Bodenkunde) sowie Leiter der Abt. Bodenkunde und Agrikulturchemie der Bayerischen Forstlichen Versuchsanstalt. |
Mitbegründer der Internationalen Bodenkundlichen Gesellschaft |
Preistragende der Emil-Ramann-Medaille:
Jahr | Name | Wirkungsstätte |
2023 | Prof. Dr. Friederike Lang | Freiburg |
2022 | Prof. Dr. Hans-Jörg Vogel | Halle (Saale) |
2019 | Prof. Dr. Wulf Amelung | Bonn |
2015 | Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner | München |
2011 | Prof. Dr. Martin Gerzabek | Wien |
Statuten für die Vergabe der Ramann-Medaille
§ 1
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT (DBG) verleiht Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftlern in der mittleren Lebens- und Berufsphase aufgrund herausragender Forschungsleistungen die Ramann- Medaille
Der Preis besteht aus einer Medaille mit dem Konterfei des Prof. Dr. Emil Ramann und einer Verleihungsurkunde. Die Übergabe der Medaille wird auf einer geeigneten Veranstaltung der DBG vom Präsidenten der Gesellschaft vorgenommen. Die Namen der Preisträger und die Titel der den Preis begründenden Forschungsarbeiten sowie eine Würdigung des Preisträgers werden von der DBG in den einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht.
§ 2
Der Preis wird aufgrund von in internationalen Zeitschriften veröffentlichten Publikationen und sonstiger herausragender wissenschaftlicher Leistungen verliehen. Pro Jahr können maximal zwei Ramann-Medaillen vergeben werden.
§ 3
Zur Verleihung des Preises können Wissenschaftler aus den In- und Ausland vorgeschlagen werden. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Anträge zur Verleihung des Preises sind beim Präsidenten der DBG schriftlich zusammen mit einer Liste der den Preis begründenden Publikationen bzw. einer adäquaten Begründung weiterer herausragender Leistungen für die Bodenkunde und mindestens drei gedruckten Exemplaren der wichtigsten Arbeiten einzureichen. Eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, sowie ein ausführlicher Lebenslauf der Kandidatin/des Kandidaten sind dem Antrag beizulegen. Der Präsident der DBG wählt in Abstimmung mit dem oder den zuständigen Kommissionsvorsitzenden, deren Fachgebiet der zu würdigenden Forschungsleistung zuzurechnen ist, drei Gutachterinnen/Gutachter aus dem In- oder Ausland aus. Die Gutachten sind innerhalb von 12 Wochen zu erstellen. Stellt sich heraus, dass eine Gutachterin/ein Gutachter nicht in der Lage ist, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine neue Gutachterin/ein neuer Gutachter zu berufen.
§ 4
Der Präsident unterbreitet dem Erweiterten Vorstand nach Eingang der Gutachten einen Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidung über die Vergabe der Ramann-Medaille muss im Erweiterten Vorstand ohne Gegenstimme erfolgen.
§ 5
Die Preisempfängerin/der Preisempfänger wird vom Präsidenten der DBG schriftlich über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, der vom Vorstand ausgewählten Veranstaltung der DBG beizuwohnen, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf die Preisverleihung hingewiesen.
Aufgestellt und beschlossen
Oldenburg, 23. Januar 2010 | Prof. Dr. Rainer Horn | Dr. Peter Hugenroth |
Präsident | Geschäftsführer |