Preistragende des Ulrich - Babel - Preises:
Jahr | Name | Wirkungsstätte |
2019 | Callum Banfield | Göttingen |
2019 | Steffen Schlüter | Halle |
2015 | Thomas Bauer | Wien |
Statuten zur Vergabe des Ulrich-Babel-Preises
§ 1
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT e.V. (DBG) verleiht Nachwuchswissenschaftler*innen aufgrund einer herausragenden bildwissenschaftlichen Dissertation oder Publikation im Bereich der Bodenkunde den
Ulrich-Babel-Preis
Der Preis besteht aus einer Urkunde und ist mit 1500 (eintausendfünfhundert) Euro dotiert. Die Preisverleihung wird im DBG-Newsletter, in den Nachrichten der DBG sowie auf der DBG-Homepage bekanntgegeben.
§ 2
„Bildwissenschaftlich“ kann im Sinne des Stifters als wissenschaftliche Anwendung bildgebender Verfahren verstanden werden. Alle licht- und elektronenoptischen Verfahren, von der Mikroskopie bis hin zur satellitengestützten Fernerkundung fallen darunter, solange die Messwerte in einen räumlichen Bezug zum ungestörten Boden gebracht werden können.
§ 3
Die zugesprochene Auszeichnung wird von dem/der Präsident*in der DBG, ggf. gemeinsam mit dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in, bei einer für die Verleihung geeigneten Veranstaltung, in der Regel im Rahmen der Jahrestagung, überreicht. Der/die Preisträger*in referiert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über die ausgezeichnete Arbeit. Bei Publikationen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeit in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftler*innen entstanden ist.
§ 4
Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern per E-Mail bei dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der für Preise und Ehrungen zuständigen Vizepräsident*in eingereicht werden, mit der Geschäftsstelle (dbg@dbges.de) und der wiss. Geschäftsführung in CC. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Der Vorschlag muss bis spätestens 30.09. im Vorjahr einer DBG-Tagung eingereicht werden. Dem Vorschlag sind (1) eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, (2) ein PDF der betreffenden Arbeit, (3) das Publikationsverzeichnis sowie (4) ein ausführlicher Lebenslauf der vorgeschlagenen Person beizulegen. Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in wählt in Abstimmung mit dem/der zuständigen Kommissionsvorsitzenden drei potentielle Gutachtende aus dem In- oder Ausland aus. Aufgabe der Gutachtenden ist die Erstellung eines Gutachtens über die Preiswürdigkeit der dem/der jeweiligen Gutachtenden zugewiesenen eingereichten Arbeit. Die Gutachten sind innerhalb von 8 Wochen zu erstellen. Sind nicht alle angefragten Gutachtenden in der Lage, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einzuhalten, sind weitere potentielle Gutachtende anzufragen, sodass am Ende drei Gutachten vorliegen.
§ 5
1Der/die Präsident*in der DBG bzw. der/die für Preise und Ehrungen zuständige Vizepräsident*in unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf der ersten Sitzung eines Tagungsjahres einen Entscheidungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten Webseite oder per Videokonferenz erfolgen.
§ 6
Der/die Preisempfänger*in wird von dem/der Präsident*in der DBG bzw. dem/der Vizepräsident*in für Preise und Ehrungen schriftlich oder per E-Mail über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, anlässlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG-Veranstaltung, in der Regel der nächsten DBG-Jahrestagung, eine Präsentation zu halten, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diese Präsentation hingewiesen.
§ 7
Der Ulrich-Babel-Preis wird im Abstand von 2 Jahren verliehen, in der Regel in jedem Tagungsjahr. Wird kein Vorschlag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.
Verabschiedet am 2. Und 3. Februar 2019 in Hannover
Geändert und verabschiedet am 13. und 14. Februar 2025 in Tübingen