Preistragende des Ulrich - Babel - Preises:
Jahr | Name | Wirkungsstätte |
2019 | Callum Banfield | Göttingen |
2019 | Steffen Schlüter | Halle |
2015 | Thomas Bauer | Wien |
Statuten zur Vergabe des Ulrich-Babel-Preises
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT (DBG) verleiht Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen / Nachwuchs-Wissenschaftlern aufgrund einer herausragenden bildwissenschaftlichen Dissertation oder Publikation im Bereich der deutschen Bodenkunde den
Ulrich – Babel – Preis
Der Preis wird im Abstand von 2 Jahren verliehen, besteht aus einer Urkunde und ist mit EURO EINTAUSEND-FÜNFHUNDERT dotiert. Die Preisübergabe wird anlässlich einer geeigneten Veranstaltung vom Präsidenten der DBG vorgenommen und in den NACHRICHTEN der DEUTSCHEN BODENKUNDLICHEN GESELLSCHAFT sowie auf der Home-Page der DBG bekanntgegeben.
§ 2
„Bildwissenschaftlich“ kann im Sinne des Stifters als wissenschaftliche Anwendung bildgebender Verfahren verstanden werden. Alle licht- und elektronenoptischen Verfahren, von der Mikroskopie bis zur satellitengestützten Fernerkundung, solange die Messwerte in einem räumlichen Bezug zum ungestörten Boden gebracht werden können, fallen darunter.
§ 3
Die zugesprochene Auszeichnung wird vom Präsidenten der DBG bei einer für die Verleihung geeigneten Veranstaltung überreicht. Die Preisträgerin/der Preisträger referiert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über ihre/seine Arbeit. Bei Publikationen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeit in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler entstanden ist.
§ 4
Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern beim Präsidenten der DBG eingereicht werden. Der Antrag muss schriftlich zusammen mit vier Exemplaren der betreffenden Dissertation oder Publikation zum 1. April eingegangen sein. Dem Antrag sind eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung sowie ein ausführlicher Lebenslauf der Kandidatin / des Kandidaten beizulegen. Der Präsident der DBG wählt in Abstimmung mit der/dem Kommissionsvorsitzenden in deren / dessen Bereich die Arbeit fällt, drei Gutachterinnen / Gutachter aus den Reihen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft aus. Die Gutachten sind innerhalb von 20 Wochen zu erstellen. Stellt sich heraus, dass eine Gutachterin / ein Gutachter nicht in der Lage ist, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine neue Gutachterin / ein neuer Gutachter zu berufen.
§ 5
1Der Präsident unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf einer der Einreichung folgenden Sitzung einen Entscheidungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Bei gleicher Bewertung der Kandidatinnen oder Kandidaten wird der jüngsten Wissenschaftlerin/ dem jüngsten Wissenschaftler der Vorzug gegeben. 5Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten web-Seite erfolgen.
§ 6
Die Preisempfängerin / der Preisempfänger wird vom Präsidenten der DBG schriftlich über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, anlässlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG - Veranstaltung einen Vortrag zu halten oder eine Präsentation zu bieten, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diesen Vortrag oder die Präsentation hingewiesen.
§ 7
Wird kein Antrag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.
Verabschiedet vom EV am 2. und 3. Februar 2019 in Hannover