Eintritt
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die ein fachliches Interesse an der Bodenkunde hat.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein formloser schriftlicher Antrag, adressiert an die Geschäftsstelle.
Beitragszahlungen
Gemäß der Satzung werden die Beiträge für Mitglieder mit Wohnsitz im Inland bargeldlos (durch Abbuchung) jeweils im März für das laufende Jahr eingezogen. Die Bank erstellt den Abbuchungsbeleg, der gleichzeitig als Spendenquittung dienen kann.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen und die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mitglieder mit Wohnsitz in Ländern, in welchen ein Abbuchungsverfahren im gegenseitigen Bankenverkehr nicht besteht. In diesen Fällen ist der Jahresbeitrag bargeldlos zum 1. Januar für das Folgejahr an die DBG zu entrichten. Während des Geschäftsjahres eintretenden Mitgliedern wird der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr nach Erhalt der Mitteilung über ihre Aufnahme in die Gesellschaft von ihrem Konto in voller Höhe abgebucht bzw. ist er von ihnen nach Erhalt der Mitteilung zu entrichten.
Alle Gebühren, die der DBG belastet werden, weil es ein Mitglied verabsäumt hat, rechtzeitig eine korrekte Adresse und/oder Bankverbindung anzugeben (z.B. die Kosten für Nachsendungen von Druckwerken, Rücküberweisungen), gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Jahresbeiträge
Bezeichnung | Euro |
Mitglieder | 120,00 |
Studierende/Promovierende (auf Nachweis) | 50,00 |
Ruheständler*innen (auf Antrag) | 60,00 |
Fördernde Mitglieder | 150,00 |