Die Gesellschaft
Die Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft (DBG) ist ein gemeinnütziger Verein im Rechtssinne, dem etwa 2.000 an der Bodenkunde Interessierte angehören.
Die Aufgabe der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft ist es, die Bodenkunde und ihre Beziehungen zu Nachbar-Disziplinen zu fördern. Sie sucht ihren Zweck zu erfüllen:
- durch gemeinsame wissenschaftliche Arbeit, fachliche Anregung und Unterrichtung, Gedankenaustausch und Information der auf dem Gebiet der Bodenkunde Tätigen;
- durch Förderung der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
- durch Unterrichtung der Bevölkerung über die Böden, ihre Leistungen und Schutzwürdigkeit sowie den Bildungswert der Bodenkunde;
- durch Pflege und Förderung der fachlichen Beziehungen zu wissenschaftlichen Gesellschaften der Bodenkunde und benachbarter Disziplinen im In- und Ausland.

Die Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft veranstaltet regelmäßige Vortragstagungen mit wissenschaftlichen Exkursionen sowie Fachtagungen und Arbeitssitzungen der Kommissionen, Arbeitsgruppen.
Sie gibt die "Berichte der DBG" als Online-Publikation, die „Nachrichten der DBG“ als Informationsbroschüre sowie die „Mitteilungen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft“ als unredigierte Mitgliederzeitschrift, wie auch das „Journal of Plant Nutrition and Soil Science“ als redigierte, englisch-sprachige Zeitschrift heraus.
Ferner verleiht sie den Fritz-Scheffer-Preis und den Ulrich-Babel-Preis an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aufgrund hervorragender wissenschaftlicher Leistungen.
Eintritt
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die ein fachliches Interesse an der Bodenkunde hat.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein formloser schriftlicher Antrag, adressiert an die Geschäftsstelle.
Beitragszahlungen
Gemäß der Satzung werden die Beiträge für Mitglieder mit Wohnsitz im Inland bargeldlos (durch Abbuchung) jeweils im März für das laufende Jahr eingezogen. Die Bank erstellt den Abbuchungsbeleg, der gleichzeitig als Spendenquittung dienen kann.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen und die dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Mitglieder mit Wohnsitz in Ländern, in welchen ein Abbuchungsverfahren im gegenseitigen Bankenverkehr nicht besteht. In diesen Fällen ist der Jahresbeitrag bargeldlos zum 1. Januar für das Folgejahr an die DBG zu entrichten. Während des Geschäftsjahres eintretenden Mitgliedern wird der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr nach Erhalt der Mitteilung über ihre Aufnahme in die Gesellschaft von ihrem Konto in voller Höhe abgebucht bzw. ist er von ihnen nach Erhalt der Mitteilung zu entrichten.
Alle Gebühren, die der DBG belastet werden, weil es ein Mitglied verabsäumt hat, rechtzeitig eine korrekte Adresse und/oder Bankverbindung anzugeben (z.B. die Kosten für Nachsendungen von Druckwerken, Rücküberweisungen), gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Jahresbeiträge
Mitglieder | EUR | 120,00 |
Studierende/Doktorand*innen bis zum 30. Lebensjahr | EUR | 50,00 |
Ruheständler (auf Antrag) | EUR | 60,00 |
Fördernde Mitglieder | EUR | 150,00 |
Im Jahresbeitrag sind der Bezug der Zeitschrift „Journal of Plant Nutrition and Soil Science“, der „Mitteilungen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft“ sowie der „Nachrichten der DBG“ enthalten.