Preise der DBG
Die DBG verleiht folgende Preise:
Die DBG verleiht folgende Preise:
Prof.Dr.Dr.h.c. Fritz Scheffer
* 20.03.1899
+ 01.07.1979
1945 bis 1967 Direktor des Instituts für Agrikulturchemie und Bodenkunde der Universität Göttingen 18 Jahre Präsident der "Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft"
Trägerinnen und Träger des Fritz-Scheffer-Preises
1987 Gerhard Welp, Bonn
1989 Jörg Bachmann, Hannover
1990 Reinhold Jahn, Hohenheim
1991 Kurt Roth, Zürich
1994 Thilo Streck, Braunschweig
1995 Andreas Papritz, Zürich
1996 Petra Döll, Berlin
1997 Ludger Herrmann, Hohenheim
1998 Daniel Grolimund, Zürich
1999 Bernhard Jene, Hohenheim
2001 Markus Deurer, Hannover
2003 Wulf Amelung, Berlin
2006 Dominik Bänninger, Basel
2007 Robert Mikutta, Halle
2009 Thilo Eickhorst, Bremen
2009 Wibke Markgraf, Kiel
2011 Jessica Dittmar, Düren
2012 Jens Kruse, Rostock
2013 Michel Bechtold, Jülich 2015 Michaela Dippold, Göttingen2017 Eva Kröner, Landau
2021 Kenton Stutz, Freiburg
2021 Steffen Schweizer, München
2019 Sara Bauke, Bonn
2021 Maik Lucas, Halle/Saale
2022 Florian Schneider, Braunschweig
Fritz-Scheffer-Sonderpreis anlässlich seines 100sten Geburtstages (1999):
Werner Gräsle, Kiel
Fritz-Scheffer-Sonderpreis anl. der Deutsch-Polnischen Tagung in Frankfurt/Oder (2003):
Jósef Chojnicki, Warschau
Statuten
§ 1
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT (DBG) verleiht Nachwuchs- wissenschaftlerinnen/ Nachwuchswissenschaftlern aufgrund von hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen den
FRITZ-SCHEFFER-PREIS
Der Preis besteht aus einer Urkunde und ist mit Euro zweitausendfünfhundert dotiert. Die Preisübergabe wird anläßlich einer geeigneten Veranstaltung vom Präsidenten der DBG vorgenommen und in den NACHRICHTEN der DEUTSCHEN BODENKUNDLICHEN GESELLSCHAFT bekanntgegeben. Zu besonderen Anlässen oder aus besonderen Gründen können Sonderpreise verliehen werden.
§ 2
Der Preis wird aufgrund von veröffentlichten Dissertationen, Habilitationen oder Publikationen in internationalen Zeitschriften wie auch für besonders herausragende Filme, Medienauftritte und Ausstellungen mit bodenkundlichem Inhalt und großem pädagogischem Wert verliehen. Alle zur Auszeichnung vorgeschlagenen Dissertationen, Habilitationen, Publikationen oder Exponate müssen inhaltlich zumindest einer DBG-Kommission oder einer ihr zugeordneten Arbeitsgruppe zuzuordnen sein.
§ 3
Die zugesprochene Auszeichnung wird vom Präsidenten der DBG bei einer für die Verleihung geeigneten Veranstaltung überreicht. Die Preisträgerin/der Preisträger referiert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über ihre/seine Arbeit(en). In Ausnahmefällen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeiten in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler entstanden sind.
§ 4
Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern beim Präsidenten der DBG eingereicht werden. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Der Antrag muß schriftlich mit vier Exemplaren der betreffenden Arbeit(en) beim Präsidenten eingereicht werden. Dem Antrag sind eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, das Publikationsverzeichnis sowie ein ausführlicher Lebenslauf der Kandidatin/des Kandidaten beizulegen. Der Präsident der DBG wählt in Abstimmung mit der/dem zuständigen Kommissionsvorsitzenden drei Gutachterinnen/Gutachter aus dem In- oder Ausland aus. Die Gutachten sind innerhalb von 12 Wochen zu erstellen. Stellt sich heraus, daß eine Gutachterin/ein Gutachter nicht in der Lage ist, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine neue Gutachterin/ein neuer Gutachter zu berufen.
§ 5
1Der Präsident unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf einer der Einreichung folgenden Sitzung einen Entscheidungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Bei gleicher Bewertung der Kandidatinnen oder Kandidaten wird der jüngsten Wissenschaftlerin/ dem jüngsten Wissenschaftler der Vorzug gegeben. 5Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten web-Seite erfolgen.
§ 6
Die Preisempfängerin/der Preisempfänger wird vom Präsidenten der DBG schriftlich über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung anläßlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG-Veranstaltung einen Vortrag zu halten oder eine Präsentation zu bieten informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diesen Vortrag oder Präsentation hingewiesen.
§ 7
Wird kein Antrag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.
Verabschiedet vom EV am 2. und 3. Februar 2019, Hannover
Ulrich Babel * 4.11.1931 in Bonn, + 19.9.2011 in Heilbronn Dr. rer. nat. - Dissertation: Zur Bestimmung der Eisenoxydhydrate im Boden unter besonderer Berücksichtigung von Extraktionsuntersuchungen und magnetischen Messungen. - Göttingen 1958. Professor für Bodenkunde an der Univ. Hohenheim bis 1995 - Goldene Promotion 2009 in Göttingen
Träger des Ulrich - Babel - Preises:
2015 Thomas Bauer, Wien
2019 Steffen Schlüter, Halle
2019 Callum Banfield, Göttingen
Statuten zur Vergabe des Ulrich-Babel-Preises
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT (DBG) verleiht Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen / Nachwuchs-Wissenschaftlern aufgrund einer herausragenden bildwissenschaftlichen Dissertation oder Publikation im Bereich der deutschen Bodenkunde den
Ulrich – Babel – Preis
Der Preis wird im Abstand von 2 Jahren verliehen, besteht aus einer Urkunde und ist mit EURO EINTAUSEND-FÜNFHUNDERT dotiert. Die Preisübergabe wird anlässlich einer geeigneten Veranstaltung vom Präsidenten der DBG vorgenommen und in den NACHRICHTEN der DEUTSCHEN BODENKUNDLICHEN GESELLSCHAFT sowie auf der Home-Page der DBG bekanntgegeben.
§ 2
„Bildwissenschaftlich“ kann im Sinne des Stifters als wissenschaftliche Anwendung bildgebender Verfahren verstanden werden. Alle licht- und elektronenoptischen Verfahren, von der Mikroskopie bis zur satellitengestützten Fernerkundung, solange die Messwerte in einem räumlichen Bezug zum ungestörten Boden gebracht werden können, fallen darunter.
§ 3
Die zugesprochene Auszeichnung wird vom Präsidenten der DBG bei einer für die Verleihung geeigneten Veranstaltung überreicht. Die Preisträgerin/der Preisträger referiert aufgrund der Auszeichnung öffentlich über ihre/seine Arbeit. Bei Publikationen kann der Preis geteilt werden, wenn die Arbeit in enger Zusammenarbeit mehrerer Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler entstanden ist.
§ 4
Vorschläge zur Verleihung des Preises können nur von DBG-Mitgliedern beim Präsidenten der DBG eingereicht werden. Der Antrag muss schriftlich zusammen mit vier Exemplaren der betreffenden Dissertation oder Publikation zum 1. April eingegangen sein. Dem Antrag sind eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung sowie ein ausführlicher Lebenslauf der Kandidatin / des Kandidaten beizulegen. Der Präsident der DBG wählt in Abstimmung mit der/dem Kommissionsvorsitzenden in deren / dessen Bereich die Arbeit fällt, drei Gutachterinnen / Gutachter aus den Reihen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft aus. Die Gutachten sind innerhalb von 20 Wochen zu erstellen. Stellt sich heraus, dass eine Gutachterin / ein Gutachter nicht in der Lage ist, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine neue Gutachterin / ein neuer Gutachter zu berufen.
§ 5
1Der Präsident unterbreitet dem Erweiterten Vorstand auf einer der Einreichung folgenden Sitzung einen Entscheidungsvorschlag. 2Auf Basis dieses Vorschlags trifft der Erweiterte Vorstand aufgrund wissenschaftlicher Kriterien (Originalität, Erkenntniszuwachs, Darstellungsweise, Aussagekraft, pädagogischer Wert) und der Bedeutung der Arbeit(en) oder Exposés eine Entscheidung. 3Diese Entscheidung muss mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Vorstandes getroffen werden. 4Bei gleicher Bewertung der Kandidatinnen oder Kandidaten wird der jüngsten Wissenschaftlerin/ dem jüngsten Wissenschaftler der Vorzug gegeben. 5Die Abstimmung kann auch auf elektronischem Wege auf einer dem Erweiterten Vorstand zugänglichen, geschützten web-Seite erfolgen.
§ 6
Die Preisempfängerin / der Preisempfänger wird vom Präsidenten der DBG schriftlich über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, anlässlich der nächsten geeignet erscheinenden DBG - Veranstaltung einen Vortrag zu halten oder eine Präsentation zu bieten, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf diesen Vortrag oder die Präsentation hingewiesen.
§ 7
Wird kein Antrag akzeptiert, so besteht kein Zwang, den Preis (und die Mittel) in den Folgejahren zusätzlich zu verleihen.
Verabschiedet vom EV am 2. und 3. Februar 2019 in Hannover
Prof. Dr. Emil Ramann
* 30. 4. 1851
+ 19.3. 1926
Agrikulturchemiker
Trägerinnen und Träger der Emil-Ramann-Medaille
2011 Prof. Dr. Martin Gerzabek, Wien 2015 Prof. Dr. Ingrid Kögel-Knabner, München 2019 Prof. Dr. Wulf Amelung, Bonn 2022 Prof. Dr. Hans-Jörg Vogel, Halle
Statuten für die Vergabe der Ramann-Medaille
§ 1
Die DEUTSCHE BODENKUNDLICHE GESELLSCHAFT (DBG) verleiht Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftlern in der mittleren Lebens- und Berufsphase aufgrund herausragender Forschungsleistungen die
Ramann- Medaille
Der Preis besteht aus einer Medaille mit dem Konterfei des Prof. Dr. Emil Ramann und einer Verleihungsurkunde. Die Übergabe der Medaille wird auf einer geeigneten Veranstaltung der DBG vom Präsidenten der Gesellschaft vorgenommen. Die Namen der Preisträger und die Titel der den Preis begründenden Forschungsarbeiten sowie eine Würdigung des Preisträgers werden von der DBG in den einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen veröffentlicht.
§ 2
Der Preis wird aufgrund von in internationalen Zeitschriften veröffentlichten Publikationen und sonstiger herausragender wissenschaftlicher Leistungen verliehen. Pro Jahr können maximal zwei Ramann-Medaillen vergeben werden.
§ 3
Zur Verleihung des Preises können Wissenschaftler aus den In- und Ausland vorgeschlagen werden. Bewerbungen in eigener Sache sind ausgeschlossen. Anträge zur Verleihung des Preises sind beim Präsidenten der DBG schriftlich zusammen mit einer Liste der den Preis begründenden Publikationen bzw. einer adäquaten Begründung weiterer herausragender Leistungen für die Bodenkunde und mindestens drei gedruckten Exemplaren der wichtigsten Arbeiten einzureichen. Eine ausführliche Begründung und wissenschaftliche Würdigung, sowie ein ausführlicher Lebenslauf der Kandidatin/des Kandidaten sind dem Antrag beizulegen. Der Präsident der DBG wählt in Abstimmung mit dem oder den zuständigen Kommissionsvorsitzenden, deren Fachgebiet der zu würdigenden Forschungsleistung zuzurechnen ist, drei Gutachterinnen/Gutachter aus dem In- oder Ausland aus. Die Gutachten sind innerhalb von 12 Wochen zu erstellen. Stellt sich heraus, dass eine Gutachterin/ein Gutachter nicht in der Lage ist, ein Gutachten abzugeben oder den Zeitrahmen einhalten zu können, ist eine neue Gutachterin/ein neuer Gutachter zu berufen.
§ 4
Der Präsident unterbreitet dem Erweiterten Vorstand nach Eingang der Gutachten einen Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidung über die Vergabe der Ramann-Medaille muss im Erweiterten Vorstand ohne Gegenstimme erfolgen.
§ 5
Die Preisempfängerin/der Preisempfänger wird vom Präsidenten der DBG schriftlich über die Entscheidung und die damit verbundene Verpflichtung, der vom Vorstand ausgewählten Veranstaltung der DBG beizuwohnen, informiert. Die Mitglieder der DBG werden in geeigneter Weise auf die Preisverleihung hingewiesen.
Aufgestellt und beschlossen
Oldenburg, 23. Januar 2010 Prof. Dr. Rainer Horn Dr. Peter Hugenroth Präsident Geschäftsführer
Posterpreise 2023
K 1.2‐1Posterpreise 2022 Bodenphysik & Bodenhydrologie